Steuern

Der Kauf eines Eigenheims hat Auswirkungen auf die Steuerrechnung.

Vorteile Einkommenssteuer

Folgende Steuerabzüge können in der Steuererklärung geltend gemacht werden:

Unterhaltskosten
  • Reparaturen aller Arten wie zum Beispiel Maler-, Sanitär- und Schreinerarbeiten
  • Reparaturen und Ersatzbeschaffungen von Haushaltsgeräten wie Waschmaschine, Kühlschrank, Geschirrspüler, Rasenmäher etc.
  • Gartenunterhalt, jedoch ohne die erstmalige Anpflanzung
  • Prämien für Gebäude- und Gebäudehaftpflichtversicherung
  • Kehricht- und Abwassergrundgebühren sofern sie nicht nach dem Verursacherprinzip erhoben werden
  • Investitionen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen
Schuldzinsen
  • Hypothekarzinsen
  • sonstige Schuldzinsen
Amortisationen 3. Säule
  • Indirekte Amortisationszahlungen zu Gunsten der 3. Säule
  • Nicht abzugsfähig sind direkte Amortisationszahlungen zu Gunsten der Hypothek
Im Gegenzug ist der Eigenmietwert als Einkommen zu versteuern. In der Praxis liegt dieser meist tiefer als die Steuerabzüge.

Vorteile Vermögenssteuer

Die Hypothekarzinsen können von der Einkommenssteuer abgezogen werden. Im Gegenzug wird der Vermögenssteuerwert des Eigenheims deklariert. Bei einer hohen Fremdfinanzierung übersteigen die Hypothekarschulden oftmals den amtlichen Wert. Dadurch sinkt das steuerbare Vermögen und somit die Steuerbelastung.


Weitere Informationen rund um den Kauf oder Bau Ihres Traumhauses oder Ihrer Traumwohnung finden Sie direkt bei der Kantonalbank Ihrer Wahl:


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