Hypotheken und Immobilienfinanzierung
Die Hypothekenvergabe gehört zum Kerngeschäft der Kantonalbanken.
Seit 2008 wird
für die Mietzinsgestaltung in der ganzen Schweiz auf einen einheitlichen hypothekarischen Referenzzinssatz abgestellt. Der Referenzzinssatz wird durch
die Schweizerische Nationalbank erhoben und vierteljährlich durch das
Bundesamt für Wohnwesen veröffentlicht.
Er stützt sich auf den volumen-gewichteten Durchschnittszinssatz der auf Schweizer Franken lautenden inländischen Hypothekarforderungen der Banken in der Schweiz und wird in Viertelprozenten publiziert.
Ein neuer Referenzzinssatz resultiert dann, wenn sich der Durchschnittszinssatz für inländische Hypothekarforderungen gemessen am erstmals ermittelten Durchschnittszinssatz um 0,25 Prozentpunkte verändert hat. In diesem Fall kann der Mietzins im Rahmen der heute geltenden Überwälzungssätze erhöht bzw. gesenkt werden.
Er stützt sich auf den volumen-gewichteten Durchschnittszinssatz der auf Schweizer Franken lautenden inländischen Hypothekarforderungen der Banken in der Schweiz und wird in Viertelprozenten publiziert.
Ein neuer Referenzzinssatz resultiert dann, wenn sich der Durchschnittszinssatz für inländische Hypothekarforderungen gemessen am erstmals ermittelten Durchschnittszinssatz um 0,25 Prozentpunkte verändert hat. In diesem Fall kann der Mietzins im Rahmen der heute geltenden Überwälzungssätze erhöht bzw. gesenkt werden.
Zukünftig sollen die Mietzinsen der Entwicklung des Landesindexes der Konsumentenpreise folgen und nicht mehr vom Verlauf der Hypothekarzinsen abhängig sein.
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