Definition Kantonalbank

Definition Kantonalbank: Was ist eine Kantonalbank?
Die Bundesverfassung gibt dem Bund die Kompetenz, Bestimmungen über das Banenkwesen aufzustellen. Dabei ist der Gesetzgeber verpflichtet, der besonderen Aufgabe und Stellung der Kantonalbanken Rechnung zu tragen. Was eine Kantonalbank als solche auszeichnet und welchen speziellen Bestimmungen sie unterliegt, wird auf Gesetzes- und Verordnungsstufe festgelegt. Das Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen gibt zwei wesentliche Merkmale vor:

  • Die gesetzliche Grundlage einer Kantonalbank muss im kantonalen Recht festgehalten sein.
  • Die Beteiligung des Kantons muss bei mehr als einem Drittel an Kapital und Stimmen liegen.
Kantonalbanken unterscheiden sich bezüglich ihrer juristischen und organisatorischen Ausgestaltung, ihrer Betriebsgrösse oder ihrer geschäftspolitischen Schwerpunkte. Denn über die Rechts- und Organisationsform, die Eigentümer- oder Trägerschaft sowie den Aufgaben- und Geschäftskreis der einzelnen Kantonalbank entscheidet der jeweilige Kanton als deren Eigner aufgrund seiner spezifischen Zielsetzungen.

Öffentlich-rechtliche Körperschaft oder Aktiengesellschaft?
In den kantonalen Gesetzen können die Kantonalbanken als öffentlich-rechtliche Körperschaft, als spezialgesetzliche, gemischtwirtschaftliche oder privatrechtliche Aktiengesellschaft ausgestaltet sein.
Einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft stellt der Kanton das Eigenkapital als so genanntes Dotationskapital zur Verfügung. Einige Institute verfügen zusätzlich über ein Partizipationsscheinkapital, das privaten Investoren die Beteiligung (ohne Stimmrecht) an der Bank ermöglicht. Nebst einer marktkonformen Verzinsung des Dotationskapitals sind die Kantone über eine zusätzliche Gewinnausschüttung am Erfolg ihrer Bank beteiligt.
Als Aktiengesellschaft konzipierte Kantonalbanken verfügen über ein Gesellschaftskapital, das in Aktien aufgeteilt ist. Der Kanton hält in der Regel jeweils die Mehrheit an Kapital und Stimmen. Wie bei anderen Aktiengesellschaften wird ein Teil des Gewinnes als Dividende ausgeschüttet.

Die Kantonalbanken in Zahlen

Die Kennzahlen sowie die Eckdaten (Rechtsform, Aktienkapital, Staatsgarantie) der 24 Kantonalbanken als PDF-Download (429 KB, per 31.12.2010).